Krankenhauszusatzversicherung
Beste Versorgung im Krankenhaus
- Privatpatient im Krankenhaus
- Behandlung durch Spezialisten oder Chefarzt
- Unterbringung in Ein- oder Zweibettzimmer
- Direkt im S-Versicherungsmanager auswählen und abschließen
Bei einem Krankenhausaufenthalt haben gesetzlich Versicherte nur Anspruch auf die Unterbringung im Mehrbettzimmer und eine Behandlung durch den Stationsarzt. Mit einer stationären Zusatzversicherung können Sie Ihren gesetzlichen Krankenversicherungsschutz aufstocken und wie ein Privatpatient behandelt werden. Mit unserer Versicherung können Sie zum Beispiel das Krankenhaus für Ihre stationäre Behandlung frei wählen. Auch die Unterbringung im ruhigeren Ein- oder Zweibettzimmer gehört zu den Leistungen der Zusatzversicherung.
Mutter und Kind vereint - wir übernehmen die Aufenthaltskosten für ein Elternteil. Wichtig: Ihr Kind muss versichert sein und darf das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Macht eine Krankheit oder ein Unfall im Ausland Ihren Rücktransport unerlässlich, werden diese Mehrkosten durch die Krankenhauszusatzversicherung für Sie übernommen.
Unsere Kostenübernahme-Erklärung gegenüber dem Krankenhaus erspart Vorauszahlungen.
Bei einer stationären Behandlung im Krankenhaus bezahlen die gesetzlichen Krankenversicherungen alle wesentlichen Leistungen, wie zum Beispiel die medizinische Versorgung, alle Arzneien und Hilfsmittel, Verpflegung und die Arbeit des Arzt- und Pflegeteams. Viele Menschen wünschen sich aber für sich und ihre Familie mehr Komfort sowie die Behandlung durch Spezialisten bzw. Chefärzte. Auch ein Ein- oder Zweitbettzimmer wird von vielen bevorzugt, da Ruhe die Genesung fördert. Mit einer Krankenhauszusatzversicherung müssen Sie diese Mehrkosten nicht selbst finanzieren und haben darüber hinaus eine freie Krankenhauswahl.
Sie können den passenden Versicherungsschutz nach Ihren Wünschen wählen. Einige Tarife übernehmen die Zusatzkosten bei stationären Behandlungen, die durch einen Unfall verursacht wurden. Bei anderen Tarifen ist beispielsweise jeder medizinisch notwendige Krankenhausaufenthalt abgedeckt.
Der Versicherungsbeitrag wird zum einen vom Umfang der versicherten Leistungen bestimmt und zum anderen vom Alter des Versicherten. Je jünger Sie sind, desto günstiger ist beispielsweise die private Zusatzversicherung für den stationären Aufenthalt im Krankenhaus.
Wenn der Nachwuchs ins Krankenhaus muss, wünschen sich die meisten Eltern eine Begleitung durch einen Elternteil. Die Krankenhauszusatzversicherung übernimmt bei Tarifen, die diesen Fall abdecken, die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen alle medizinisch notwendigen Leistungen bei einer Behandlung im Krankenhaus. Im Regelfall werden Sie dabei in das nächstgelegene Krankenhaus eingewiesen, dort in einem Mehrbettzimmer untergebracht und vom diensthabenden Personal behandelt. Wer sich Leistungen wünscht, die über diesen Standard hinausgehen, muss dafür Zuzahlungen leisten. Eine Zusatzversicherung übernimmt in diesem Fall die Kosten.
Der S-Versicherungsmanager der Sparkasse ist Ihr neuer digitaler Versicherungsordner, der Sie immer und überall begleitet, Sie in jeder Lebenslage perfekt absichert und Ihnen immer den vollen Überblick bietet. Am besten direkt ausprobieren!